Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab
Am 23. November 2020 greift die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels, die dann auch die Mieten aus bestehenden Verträgen begrenzt. Ein Eilantrag gegen den Mietendeckel wurde am 28.10.2020 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt (Az. 1 BvR 972/20).