Die Stadtentwicklungssenatorin in Berlin, Katrin Lompscher (Die Linke), hat einen Gesetzentwurf zum sogenannten Mietendeckel vorgelegt, den die Verbände der Wohnungswirtschaft mehrheitlich als unökonomisch und verfassungswidrig ablehnen.
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Die Stadtentwicklungssenatorin in Berlin, Katrin Lompscher (Die Linke), hat einen Gesetzentwurf zum sogenannten Mietendeckel vorgelegt, den die Verbände der Wohnungswirtschaft mehrheitlich als unökonomisch und verfassungswidrig ablehnen.
Der Verwaltervertrag ist die rechtliche Grundlage des Handelns des WEG-Verwalters. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. hat dieses zentrale Arbeitsinstrument jetzt durch den namhaften Fachanwalt für WEG-Recht, Rüdiger Fritsch, grundlegend überarbeiten lassen und so dem neuesten Stand der Rechtsprechung angepasst.
Es ist bekanntlich nie zu spät, Neues zu lernen - jetzt indes höchste Eisenbahn: In wenigen Wochen startet unser gemeinsamer Studiengang mit der Hochschule für angewandtes Management (HAM), über den wir Sie mehrfach informiert haben. Nutzen Sie diese einzigartige, auf Verwalter zugeschnittene Möglichkeit der Weiterbildung!
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. ist Mitglied im Deutschen Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB) geworden. Im Gegenzug hat sich das DIvB für eine Mitgliedschaft im BVI entschieden.
Der Koalitionsausschuss hat sich gestern Abend auf die Eckpunkte eines Wohn- und Mietenpaketes geeinigt. So soll u.a. die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert werden. Sie würde dann bis zum Jahr 2025 gelten.
Ein erfolgreicher Auftakt mit überwältigender Resonanz - diese Bilanz zieht der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. von einer ersten Sitzung der neu gegründeten Projektgruppe "Prozessmanagement", die sich mit Fragen des digitalen Prozessmanagements in der Immobilienbewirtschaftung auseinandersetzt.
Private Investoren erhalten Klarheit: Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits im Dezember 2018 verabschiedet. Der Bundesrat hatte den Gesetzesbeschluss damals von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Koalition hat sich auf eine Entschärfung des Datenschutzes verständigt: Künftig sollen erst Unternehmen ab einer Größe von 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten stellen müssen.