Mit geballtem Fachprogramm und unterhaltsamer Abendshow ging "münster geht ON" am 14. und 15. Januar 2021 über die Bühne.
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Mit geballtem Fachprogramm und unterhaltsamer Abendshow ging "münster geht ON" am 14. und 15. Januar 2021 über die Bühne.
Wir befinden uns mitten im Lockdown, der noch mindestens bis Ende Janaur 2021 gilt. Für Immobilienverwalter stellt sich die Frage, ob und wie Eigentümerversammlungen in der aktuellen Situation durchführbar sind.
Nach der Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) am 18. Dezember 2020 ist es aufgrund unionsinterner Uneinigkeiten "on hold". Besonders der Genehmigungsvorbehalt für Umwandlungen sorgt für Streit.
Der Bundestag will mit seinem Eingriff in den § 313 BGB Gewerbemietern Rückenwind für eine leichtere Einigung mit ihren Vermietern geben. In der Praxis wird die Regelung jedoch zu noch größerer Rechtsunsicherheit führen, so die einhellige Meinung der Branchenverbände.
Mit dem Nebenkostenprivileg konnten Wohnungsunternehmer bislang den TV-Kabelanschluss über die Mietnebenkosten abrechnen. Mit dem Bundeskabinettsbeschluss vom 16. Dezember 2020 soll das nach einer nur zweijährigen Übergangsfrist nicht mehr möglich sein. Der BVI sieht die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs sehr problematisch und den Breitbandausbau damit gefährdet.
Wir befinden uns mitten im Lockdown, der bis vorläufig 10. Januar 2021 gilt. Für Immobilienverwalter stellt sich die Frage, ob und wie Eigentümerversammlungen in der aktuellen Situation durchführbar sind.
Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz und seinen Möglichkeiten der Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen, der einfacheren Beschlussfähigkeit sowie dem einfacheren Schrifterfordernis der Textform ergeben sich auch für den Zeitpunkt der Eigentümerversammlung neue Möglichkeiten.
CDU/CSU und SPD einigten sich auf einen Kompromiss und Nachregelungen beim EEG. Im Vergleich zum vorherigen Gesetzentwurf sind nun Erleichterungen für die Produktion von Mieterstrom vorgesehen.
Die Bundesregierung legte am 9. Dezember 2020 einen neuen Gesetzentwurf für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes vor. Darin enthalten ist das Fallen des Nebenkostenprivilegs nach zwei Jahren Übergangsfrist. Laut einer Kurzmeldung von hib - heute im bundestag ist die Streichung des Nebenkostenprivilegs "derzeit Gegenstand der Willensbildung innerhalb der Regierung".
Wir befinden uns mitten im Teil-Lockdown, der bis vorläufig 10. Januar 2021 gilt. Für Immobilienverwalter stellt sich die Frage, ob und wie Eigentümerversammlungen in der aktuellen Situation durchführbar sind.